Eduard hat geschrieben:
Solche Impulse sind aufzugreifen! Und offensichtlich besteht dort, wo darüber gesprochen wird ein Bedarf, dieses zu erörtern.
Ja, schon. Der Anstoß wird von einer Gemeinde kommen. Allerdings sollten in einer Kirche, die auf eine gewisse Einheitlichkeit der Liturgie im Bistum und auf ihr episkopal-synodales Lehramt einen Wert legt, diese Diskussionen erst dann in eine Neufassung der Liturgie führen, wenn sie "durch die Gremien" sind. Ganz grundsätzlich.
Und nachdem ja nun eine akzeptierte Ersatzformulierung (wie von Walter zitiert) vorliegt, kann man durchaus auch auf diese ausweichen, wenn man mit der Unwürdigkeit (die ich selber auch zwiespältig wahrnehme) als Gemeinde nicht zurecht kommt.
Eine andere Frage ist, welche Änderungen erst einmal durch die Gremien müssen und ob man nicht sinnvollerweise sozusagen "Bagatellregelungen" anwendet. Wobei sich dann die Frage stellt, ob man das "nicht würdig" durch "Dir würdig" noch darunter subsumieren wollte - ich halte den Unterschied für erheblich, bzw. anders ausgedrückt, das sind zwei unterschiedliche theologische Ansätze, ich nehme das nicht als die zwei Seiten einer Medaille wahr.
Ich würde gerne so etwas wie eine "altkatholische Liturgie" providen - zumindest ihr einen Rahmen stecken. Und dazu gehört IMHO, dass man Änderungen bistumsweit diskutiert und schließlich auch veröffentlicht. In gewissen Rahmen sind Eigenheiten der Gemeinden nicht nur unvermeidlich, sondern auch gewünscht. Da wird man immer Konflikte haben, zwischen "Neuerungen", die nach unserem Selbstverständnis sein müssen und einer Einheitlichkeit der Liturgie.
Drehen wir die Sache doch mal um: Wenn die neue Formulierung wirklich theologisch gut passend ist, sollte sie dann nicht als zugelassene Möglichkeit dem ganzen Bistum zur Verfügung stehen?